Gemeinderat
Der Rat der Gemeinde Cremlingen (oft auch Gemeinderat genannt) ist die gewählte politische Vertretung der Bürger*innen der Gemeinde. Die Verwaltung bereitet die Beschlüsse des Rates vor. Seine Entscheidungen fällt der Rat in der Regel nach Vorberatungen in den nachgeordneten Gremien (Beschlussempfehlungen durch die Fachausschüsse und ggfls. Ortsräte). Der Rat beschließt über Angelegenheiten, die für die Gemeinde von grundlegender Bedeutung sind. Seine Aufgaben sind in § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetz festgelegt. Ferner überwacht der Rat den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Ausführung seiner Beschlüsse. Diese erlangen mit dem Vollzug durch die Verwaltung Außenwirkung. Für die repräsentativen Aufgaben und die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Bürgermeister zuständig.
Ratssitzungen und Informationen für Bürger*innen
Sitzungen des Rates, der Fachausschüsse und der Ortsräte sind grundsätzlich öffentlich. Ihre Zusammensetzung und Sitzungstermine sowie die Protokolle der Sitzungen bildet die Gemeinde Cremlingen u. a. im Bürgerinformationssystem öffentlich ab. Einwohner*innen der Gemeinde können in den jeweiligen Einwohnerfragestunden der Sitzungen ihre Fragen an die Gemeindeverwaltung und politischen Vertreter richten und so an der politischen Willensbildung der Gremien teilhaben. Sinnvoll ist es, eine Anfrage bereits einige Tage vor der Sitzung bei der Gemeinde einzureichen, damit eine zufriedenstellende Antwort zur Sitzung möglich ist.
Die aktuelle Zusammensetzung des Rates der Gemeinde Cremlingen finden Sie im Bürgerinformationssystem, ebenso wie die Zusammensetzung der einzelnen Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde und in den Ortsräten.