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Informationen für Bauinteressenten

Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige Kontakte für Bauherren und Bauherrinnen.

 

Bauanträge / Baugenehmigungen

Soweit ein Bauvorhaben nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genehmigungspflichtig ist, muss

  • entweder ein Bauantrag in 3-facher Ausfertigung oder

  • bei Wohnungsbauvorhaben (incl. Nebengebäuden) innerhalb eines Bebauungsplan-Gebietes wahlweise ein Bauantrag (3-fach) oder eine Bauanzeige (2-fach) beim Landkreis Wolfenbüttel eingereicht werden.

 

Die Vordrucke dazu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel.

 

Eine Beratung darüber, ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist und welche einzelnen Bedingungen zu beachten sind, können Sie grundsätzlich bei der Bauaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel erhalten.

 

Kontakt:

Amt 60 bauen und Planen

Löwenstraße 1

38300 Wolfenbüttel

 

Tel.: 05331 84 602

E-Mail:

 

Aber auch die Gemeindeverwaltung - Frau Hühne - steht Ihnen für Auskünfte aus Bebauungsplänen zur Verfügung.

 

Zum Verfahren

Zu Bauanträgen gibt die Gemeinde eine Stellungnahme ab, in der insbesondere die Frage der gesicherten Erschließung beantwortet wird und leitet diese Bauanträge an den Landkreis Wolfenbüttel - Abt. Bauaufsicht - weiter. Diese erteilt die Baugenehmigung, mit der Sie binnen 3 Jahren mit Ihren Bauvorhaben beginnen müssen.

 

Zu Bauanzeigen erhalten Sie eine Bestätigung von der Gemeinde, dass die Erschließung gesichert ist und eine vorläufige Untersagung nach § 15 Baugesetzbuch nicht beantragt wird. Mit der Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn – sofern erforderlich – Ihnen die Bestätigung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wolfenbüttel über die Eignung der Rettungswege, den Nachweis der Standsicherheit und/oder den Nachweis des Brandschutzes vorliegt (siehe § 62 Absatz 8 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 33 Absatz 2 sowie § 65 NBauO).

 

Bauvoranfragen dienen dazu, die Zulässigkeit von Bauvorhaben in Zweifelsfällen zu klären. Bauvoranfragen sind bei der Gemeinde einzureichen, zum Verfahren: siehe Bauanträge. Der vom Landkreis erteilte Bauvorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit. Ob eine Bauvoranfrage erforderlich ist, kann mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und der Gemeinde geklärt werden.

Kontakt

Gemeinde Cremlingen

Ostdeutsche Straße 22
38162 Cremlingen
Telefon: 05306 / 802-0

 

Kontoverbindung:

Volksbank WF-SZ
IBAN: DE 84 2709 2555 4107 1069 00
BIC: GENODEF1WFV

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag   14:00 - 17:00 Uhr

Freitag          geschlossen