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Verwaltung schlägt dem Rat Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) vor.

03. 09. 2024

Nach dem eindeutigen Votum der Einwohner zu den Straßenausbaubeiträgen im Juni hat nunmehr der Rat der Gemeinde Cremlingen über eine Aufhebung der Satzung zu beschließen.

Zwar ist das Ergebnis einer Einwohnerbefragung rechtlich nicht verbindlich. Sie ist jedoch für Fälle gedacht, in denen der Rat seine Entscheidung vom Votum der Einwohner abhängig machen will. Die Verwaltung schlägt deshalb für die Sitzung des Rates am 24. September die Aufhebung der bestehenden SABS vom 16. März 2021 vor.

Einnahmeausfälle durch SABS-Abschaffung müssen kompensiert werden.

Die Verwaltung hat während der Diskussionen zur Abschaffung der Beitragssatzung immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei einem entsprechenden Beschluss zu Einnahmeausfällen der Gemeinde kommen wird, die kompensiert werden müssen. Für das Jahr 2024 sind rund 396.000 Euro, für 2025 100.000 Euro sowie 200.000 Euro für das Jahr 2026 veranschlagt. Bis 2032 rechnet die Verwaltung als Folge der Abschaffung der Satzung mit Einnahmeausfällen von 4,6 Millionen Euro.

Gemeinde schlägt eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B vor und stellt dies zur Diskussion.

Soweit bekannt, wurde der Wegfall der Einnahmen aus der SABS bisher in niedersächsischen Kommunen überwiegend über ein Anpassen des Grundsteuerhebesatzes kompensiert. Die Stadt Braunschweig hat im Mai dieses Jahres ebenfalls so beschlossen. Der Hebesatz liegt in Cremlingen derzeit bei 380 Prozent. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Grundsteuer B von notwendigen 75 Prozentpunkten ab dem 1. Januar 2025 vor. Ein Ausgleich der entfallenen Straßenausbaubeiträge durch Kredite wird nicht favorisiert. Für die Betroffenen rechnet die Verwaltung je nach Grundstücks- und Gebäudevariante derzeit mit einer monatlichen Mehrbelastung von 6 bis 8 Euro pro Objekt, würde die Grundsteuer B wie geplant angepasst werden.

Am 3. September berät der Finanzausschuss zu dem Thema, am 24. September trifft der Rat der Gemeinde Cremlingen seine Entscheidung.

 

Bild zur Meldung: Foto: Pixabay

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