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Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Cremlingen / Umstellung von Heizungen bis 2045.

Cremlingen, den 07. 08. 2024

Die Gemeinde Cremlingen hat sich auf den Weg gemacht, eine kommunale Wärmeplanung (nachstehend auch Wärmeplanung genannt) aufzustellen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet: Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet über das Land Niedersachsen alle Städte und Gemeinden zum Erstellen einer Wärmeplanung bis Juni 2028.

 

Ziel der Wärmeplanung

Die Wärmeplanung soll helfen, langfristig eine weitestgehend klimaneutrale und kosteneffiziente Wärmeversorgung zu erreichen. Grundsätzlich umfasst die Planung das gesamte Gemeindegebiet, also private Wohngebäude ebenso wie gewerbliche Gebäude und kommunale Liegenschaften. Die Bundesgesetzgebung schreibt eine vollständig fossilfreie Wärmeversorgung bis 2045 vor. Das Land Niedersachsen will übrigens bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität erreichen.

 

Plan soll Orientierung bieten

Die Ergebnisse der Wärmeplanung haben keine rechtlich bindende Wirkung. Stattdessen dienen sie als Orientierung für Politik, Bevölkerung und Unternehmen. Der Wärmeplan soll motivieren, sich mit den bestehenden Möglichkeiten für eine moderne Wärmeversorgung zu beschäftigen und die dafür notwendigen Informationen liefern. Er wird eine Grundlage für Beschlüsse und Kooperationen sein.

 

Was bedeutet das für den Einzelnen?

Solange kein kommunaler Wärmeplan vorliegt, zunächst einmal gar nichts. Nur, falls nach der Erstellung ein politischer Beschluss zur Ausweisung eines Wärmenetz-Baugebiets gefasst werden sollte, träte in diesem Bereich vorzeitig eine Regelung aus dem Gebäudeenergiegesetz (auch bekannt als „Heizungsgesetz“) in Kraft. Die im Gesetz genannten Wasserstoffnetze kann die Verwaltung bereits mit hoher Wahrscheinlichkeit für private Heizwärme-Erzeugung im Gemeindegebiet ausschließen.

 

Wo steht die Gemeinde Cremlingen?

Bis Mitte 2028 muss die Verwaltung eine entsprechende Planung vorlegen. Das vorzeitige Erstellen hat den Vorteil, einen Großteil der Kosten – immerhin zwischen 80.000 und 120.000 Euro – zu 90 Prozent gefördert zu bekommen. Nach einer Verpflichtung durch das Land würde der Eigenanteil von voraussichtlich maximal 12.000 Euro auf bis zu 73.000 Euro steigen. Jetzt zu beginnen, spart also Geld in der Gemeindekasse. Einen entsprechenden Förderantrag hat die Gemeinde im vergangenen Jahr gestellt. Die offizielle Bewilligung wird im Laufe des Jahres erwartet. Federführend für das Projekt ist innerhalb der Verwaltung der Fachbereich 5.

 

So geht es weiter

Derzeit werden bereits erste Daten als Basis für die zukünftige kommunale Wärmeplanung erhoben. Sobald die Förderbestätigung eingegangen ist, wird ein externes Planungsbüro für die Erstellung des Wärmeplans hinzugezogen werden. Auf dem Weg bis zu einer gültigen Wärmeplanung nimmt die Verwaltung Einwohner und Unternehmen auf dem Gemeindegebiet mit. Geplant sind unter anderem Informationsveranstaltungen. Auf der Internetseite der Verwaltung werden rechtzeitig notwendige Informationen zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie auch das „Förderprogramm Altbaumodernisierung“. Nach der Erstellung der Wärmeplanung werden die Ergebnisse – unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben – als interaktive Karte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Für Fragen zum Thema ist die Verwaltung unter der E-Mail erreichbar.

 

Bild zur Meldung: Abbildung mit freundlicher Genehmingung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN).

Kontakt

Gemeinde Cremlingen

Ostdeutsche Straße 22
38162 Cremlingen
Telefon: 05306 / 802-0

 

Kontoverbindung:

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