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Fragen und Antworten zur Strabs

29. 05. 2024

In der Gemeindeverwaltung gehen vermehrt Anrufe mit Fragen von Einwohnern zur Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) ein. Deshalb hier die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Strabs.

 

1. Muss eine Abschaffung der Strabs refinanziert werden?

Der Haushalt der Gemeinde Cremlingen ist nicht ausgeglichen. Bei einer Abschaffung der Strabs fehlen der Gemeinde im Haushalt jetzt und in Zukunft wichtige Einnahmen. Diese müssten beispielsweise durch eine Erhöhung der Grundsteuer ausgeglichen werden.

 

2. Zahle ich 50.000 Euro, wenn meine Straße ausgebaut wird?

Nein. In der Vergangenheit wurden bei ungefähr 90 Prozent aller Fälle zwischen 2.500 und 5.500 Euro fällig. Höhere Beiträge wurden sozialverträglich, z. B. über Ratenzahlungen oder Stundungen geregelt.

 

3. Ich habe schon Strabs-Beiträge gezahlt. Muss ich abermals zahlen?

Das kann passieren. Da die Strabs-Beiträge maßnahmenbezogen sind, können bei erneuten Baumaßnahmen neue Beiträge fällig werden. Bei einer Abschaffung der Strabs werde ich beispielsweise über eine mögliche Grundsteuererhöhung erneut belastet.

 

4. Bin ich als Mieter von einer Abschaffung der Strabs betroffen?

Ja, z. B. bei einer Erhöhung der Grundsteuer. Diese könnte vom Eigentümer auf die Mieter umgelegt werden.

 

5. Ist meine Grundstücksgröße wichtig für die Berechnung der Strabs-Beiträge?

Ja. Je größer das Grundstück, umso höher ist in der Regel der zu zahlende Beitrag.

 

 

Bild zur Meldung: Foto: Pixabay

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