Gleichstellungsbeauftragte
Allgemeines:
Die Gemeinde Cremlingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte.
Gem. § 8 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die Wahrnehmung der Aufgabe ausschließlich Frauen vorbehalten.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt und bei der Ausübung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden.
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese beträgt derzeit 100 € / Monat.Das Aufgabengebiet der Gleichstellungsbeauftragten umfasst insbesondere:
• Aufbau und Pflege von eigenen Netzwerken
• Beteiligung an allen gleichstellungsrelevanten Maßnahmen der Verwaltung (insbes. Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren) und des Rates
• Erstellen und Umsetzen von Angeboten und Projekten
• Erstellen von themenspezifischen Handreichungen
• Beratung von Ratsuchenden in Konfliktfällen
• Informations- und ÖffentlichkeitsarbeitSie bringen mit:
• Interesse an Frauen- und Gleichstellungspolitik,
• Sozialkompetenz, Genderkompetenz, interkulturelle Kompetenz
• Einfühlungsvermögen, Toleranz und Kooperationsbereitschaft
• Eine gute sprachliche und schriftliche AusdrucksweiseFür weitere Informationen stehen Frau Pessel (Tel.: (05306) 802-110, E-Mail: ) und Herr Langemann (Tel.: (05306) 802-120, E-Mail: ) gern zur Verfügung.
Die Berufung zur Gleichstellungsbeauftragten ist für die Ratssitzung am 24. September 2024 vorgesehen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 20. August 2024. Ihre Bewerbung mit Lebenslauf senden Sie bitte an:
Gemeinde Cremlingen
- Personalservice -
Ostdeutsche Str. 22
38162 Cremlingenoder per E-Mail an Herrn Langemann unter .
Kontakt:
- Gemeinde Cremlingen
Ostdeutsche Straße 22
38162 Cremlingen
(05306) 802-0
E-Mail:
www.cremlingen.de
www.cremlingen.eu
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